FAQ

Häufige Fragen

Für weitere Fragen zum Polizeiberuf: grundausbildung@kapo.gr.ch

Ich habe keine Ausbildung oder die LAP nicht bestanden. Kann ich mich dennoch bewerben?

Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis oder eine gleichwertige Ausbildung wie Matura oder Fachmittelschule FMS/Handelsmittelschule HMS ist Voraussetzung für eine Bewerbung.

Ich habe kein Schweizer Bürgerrecht. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Die Zulassung von Bewerbenden mit einer gültigen Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) ist möglich.

Ich bin über 30-jährig. Kann ich mich dennoch bewerben?

Eine Bewerbung ist ab dem 20. Altersjahr möglich. Eine Altersgrenze gibt es bei der Kantonspolizei Graubünden nicht.

Ich habe Tätowierungen. Kann ich mich dennoch bewerben?

Ja, eine Bewerbung ist möglich. Dies sofern die Tattoos keinen rassistischen und/oder sexistischen Hintergrund haben.

Kann ich mich trotz vorhandener Vorstrafen bewerben?

Die Zulassung von Bewerbenden mit Vorstrafen hängt stark vom jeweiligen Vergehen und der seither verstrichenen Zeit ab. Bitte setzen Sie sich telefonisch unter +41 81 257 76 53 mit dem Bereich Grundausbildung in Verbindung, damit wir Ihre Situation individuell beurteilen können.

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